Beantragung und Kosten: Heilpädagogik in der Frühförderung
(bis zur Einschulung)

Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

 


Heilpädagogik im Rahmen eines Integrationsplatzes im Kindergarten

Kindertageseinrichtungen haben manchmal einen inklusiven Förderansatz in Ihrem Konzept oder sie haben die Möglichkeit, für ein Kind einen Platz mit "Einzelintegration in der Gruppe" zu schaffen. 

Die Pädagog:innen haben somit etwas mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das jeweilige Kind zur Verfügung. Für das Kind komme ich dann als "heilpädagogischer Fachdienst" zumeist einmal wöchentlich in die Einrichtung. Vor Ort arbeite ich dort einzeln oder in einer Kleingruppe mit Ihrem Kind. Die Pädagog:innen haben die Möglichkeit zum Austausch mit mir, es finden regelmäßig Elterngespräche statt. 

Gerne gebe ich Unterstützung bei der Antragstellung an den Bezirk Oberbayern. 

Eine schriftliche Befürwortung der Kinderärztin/ des Kinderarztes ist Teil des Antrages. 
Für die Eltern ist die Förderung Ihres Kindes kostenlos. 

 

Ab der Einschulung ist für die Finanzierung der Begleitung meist das Amt für Jugend und Familie im jeweiligen Landratsamt zuständig.
In Außnahmefällen begleite ich auch Kinder nach ihrer Einschulung, derzeit besteht eine Kooperation mit dem Landratsamt in Bad Tölz/ Wolfratshausen.

 

Heilpädagogische Frühförderung bei mir in der Praxis 
am KlosterGut Schlehdorf 

Die zweite Möglichkeit einer heilpädagogischen Begleitung ist die Beantragung von "isolierten heilpädagogischen Maßnahmen", die bei Bedarf ebenfalls der Bezirk Oberbayern finanziert. 
In diesem Fall kommt Ihr Kind dann zu mir in meine Praxis am KlosterGut. 
In Ausnahmefällen ist evtl auch eine Förderung in Ihrem Wohnumfeld möglich. 
Eine schriftliche Befürwortung der heilpädagogischen Förderung durch den Kinderarzt ist auch hier Teil des Antrages an den Bezirk Oberbayern. Bei der Antragstellung helfe ich gerne und beantworte Ihre Fragen hierzu.


Natürlich ist es auch möglich, heilpädagogische Förderung privat zu zahlen.

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